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Regeln für die Teilnahme an Segeltörns organisiert durch die "BOCIAN Charter Yacht" Marek Zimowski.

§ 1. Allgemeine Regeln:

1. Dieses Dokument wird im weiteren Teil der AGB Teilnehmer gennat und bestimmt eine Teilnahmebedingungen in die Kreuzfahrten und Betriebsfesten, gennat weiter Kreuzfahrten, organisiert durch die "BOCIAN YACHT CHARTER Marek Zimowski mit Sitz in 72-600 Świnoujście, ul.. Warschawska 18, NIP 855-105-48-98.

§ 2. Teilnahmebedingungen:

2. Reisebedingung:

  • Buchen Sie einen Platz auf einer Yacht durch unsere Website - www.bocianczarter.pl;
  • unterschreib und schickt per Post an den Veranstalter von "Reisevertrag" (im Fall von minderjährigen, der Reisevertrag muss eine volljährige Person unterschreiben);
  • innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Buchungbestätigung ist eine maximale Anzahlung von 30% Reisepreises pro Person zu leisten. Kontonummer 81 1240 3914 1111 0010 3745 7108;
  • Kurzfristbuchungen: Bei Reiseleistungen, die weniger als 28 Tage vor Reisenantritt gebucht werden, ist die gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.


3. Der Preis für die gesamte Kreuzfahrt pro Person enthält: Essen, Hafengebühren, Gehalt für Kapitän, Versicherung, Treibstoff, Gas, Wasser, Ausrüstung des Bootes.

4. Im Fall wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden ist die Reservierung gleich ungültig oder der Veranstalter tritt von dem Reisevertrag züruck.

5. Im Fall des Rücktritts eines Teilnehmers von der Teilnahme an dem Segeltörn, die nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen kann der Veranstalter Abzüge von den durch den Teilnehmer getätigten Einzahlungen vornehmen. Entstehende Kosten:

  • vom 28 Tage oder mehr vor Reiseantritt- einen Vorschuss hinterlegt;
  • unterhalb von 28 Tage vor Reiseantritt – die ganze Betrag

6. Alle eventuelle Abweichungen von den Teilnahmebedingungen müssen von den Veranstalter angenommen sein und schriftlich bestätigt als Attachment an die "Reisevertrag".

7. Teilnehmer ist damit einverstanden, dass im Falle der Buchung von Einzelplatz in der Doppelkabine, der Veranstalter wird eine Reservierung für den zweiten Platz in der Kabine eines anderen Kunden annehmen, ohne Rücksicht auf ihr Geschlecht und Alter.

8. Die Anmeldung eines minderjährigen Teilnehmers nimmt eine volljährige Person vor, die für diesen Dauer des gesamten Segeltörns verantwortlich ist.

9. Gebuchte Plätze in eine Buchungscomputer bedeuten gleichzeitig, dass die vorliegende AGB akzeptiert wird.

10. Durch die Unterzeichnung eines Reisevertrages Teilnehmer erklärt, dass:

  • kann schwimmen;
  • Gesundheitszustand erlaubt die Teilnahme an der Reise;
  • gültige Dokumente für den Grenzübertritt der Republik Polen.

11. Der Teilnehmer ist verpflichtet sich angegebenen Ort und Termin von Kreuzfahrt einzufinden.

12. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für die Unpünktlichkeit vonTeilnehmer auf einer Kreuzfahrt und er zahlt keine Kosten die damit verbunden sind züruck, insbesondere ein Teil von den Preis für den nicht genutzten Leistung.

13. Auf Zeit der Kreuzfahrt jeder Teilnehmer wird von den Verstalter eine Unfallvesicherung, Krankversicherung im Ausland und Haftpflichtversicherung besetzen , unter den Bedingungen der Versicherungspolice die von einem Versicherer ausgestellt wird.

14. Die Versicherungsbedingungen werden jedem Teilnehmer vertraut machen am Tag wenn Sie angeheuren werden.

§ 3. RECHTE UND PFLICHTEN DES TEILNEHMERS:

15. Nach der Ankunft auf einer Yacht, werden die Teilnehmer gleich eine Mitglieder der Crew von  touristische Yacht wo an der Spitze steht der Kapitän.

16. Während der Kreuzfahrt ist jeder Teilnehmer verpflichtet sich nach allen Hinweisen des Kapitäns zu richten.

17. Teilnehmer ist verpflichtet, sich nach allen Hinweisen auf der Yacht zu richten, musss richtig und sicher alle Installationen und Anlagen auf dem Yacht benutzen und  alle Regeln befolgen, die auf dem Schulung von Kapitän durchgeführt werden.

18. Der Veranstalter behält sich das Recht vor die "Reisevertrag" auszulösen, aus Gründen, die im Verantwortungsbereich  des Teilnehmers liegen wenn Sie eine Reise schwer machen und eine Sicherheitsbestimmungen nicht beachten.

19. Ordnung während des Segeltörns durch einen Teilnehmer, die Interessen anderer Teilnehmer oder die Sicherheitsgrundsätze bedroht, kann der Kapitän ohne jegliche Konsequenzen, einschließlich finanzieller, dem Teilnehmer die Weiterreise

20. Alle Kosten die mit Auflösung vom Reisevertrag verbunden sind, trägt sofort die Teilnehmer, andere bezahlte Beträge sind nicht erstattungsfähig.

21. Die Verantwortung für Schäden, die aufgrund von fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens eines Teilnehmers entstanden sind (Verlängerung des Aufenthalts im Hafen, Sachschäden etc.), trägt im Gesamten ausschließlich der Teilnehmer.

22. Auf dem Yacht gilt Rauchverbot und  Betäubungsmittel zu konsumieren.

23. Darüber hinaus wird der Teilnehmer tatkräftig und aktiv bei allen Pflichten im Zusammenhang mit dem Segeln (Wache, Beobachtung, Vorbereitung der Speisen, Ordnungserhaltung auf der Yacht, Beseitigung kleiner Havarien, entstanden während der Fahrt usw.) herangezogen.

24. Der Veranstalter erwartet vom Teilnehmer eine aktive und flexible Herangehensweise an alle während der Reise auftretenden Probleme

25. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Zoll- und Devisenvorschriften der auf der Strecke des Segeltörns liegenden Staaten zu beachten.

26. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für Konsequenzen die eine Teilnehmer wegen  Nichtbeachtung der Vorschriften belasten.

27. Teilnehmer ist verpflichtet, sich an des Veranstalters zu passen, insbesondere den Kapitän des Bootes, die unter Beachtung eine Reisevertrag hat .

§ 4. Rechte und Pflichten der Veranstalter:

28. Der Veranstalter kümmert sich darum, dass jede Kreuzfahrt nach dem Zeitplan verläuft.

29. Veranstalter trifft die Verpflichtung, dass Yacht alle notwendigen Unterlagen, Atteste, Zertifikate gültige in einem Kalenderjahr hat.

30. Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht zur Absage des Segeltörns aus von ihm unabhängigen Gründen vor (Entscheidung der Staatsbehörden, Höhere Gewalt u.ä.)

31. Der Veranstalter hat sich in solchen Fällen so schnell wie möglich die Teilnehmer über die Situation informieren und alle Anstrengungen unternehmen, um die Teilnehmer auf zusätzliche Kosten nicht auszusetzen.

32. Der Veranstalter kann die Reise Absagen aus dem Grund  für die geringe Zahl der Teilnehmer (mindestteilnehmerzahl Teilnehmer ist 5) aber spätestens das 7 Tage vor Abreise.

33. Nach der Absage erhält der Teilnehmer die auf das Konto des Veranstalters eingezahlte Summe für die Teilnahme ohne jegliche Abzüge zurück.

34. Aufgrund der Absage des Segeltörns steht dem Teilnehmer kein Schadensersatz zu.

35. Der Veranstalter erstattet keinen Wert für Leistungen zurück, die nicht vollständig ausgenutzt wurden aus Gründen, die im Verantwortungsbereich  des Teilnehmers liegen wie z.B. Verspätung am Sammelort, freiwilliger Verzicht auf einen Teil oder den ganzen Segeltörn u.ä.

36. Der Veranstalter erstattet keine Wert für nicht realisierte Leistungen züruck, wenn im Zeitreise hat sich  Programm verändert aus von ihm unabhängigen Gründen.

37. Der Veranstalter hat Pflicht eine Ersatzleistung mit dem gleichen Standard zu sichern. Der Teilnehmer kann daher keine Entschädigungsansprüche zu Veranstalten melden.

38. Der Veranstalter hat die Pflicht zur Rückerstattung eines Teiles oder der ganzen Einzahlung binnen 30 Tagen vom Datum des Rücktritts oder der Anerkennung der Reklamation. Der Veranstalter nimmt Reklamationen während der Dauer von 14 Tagen ab dem Datum der Beendigung des Segeltörns entgegen

39. Der Veranstalter wird der Betrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt von die Kündigung des Vertrages erstatten mit Überweisung auf Bankkonto von Teilnehmers.

§ 5. SCHLUSSBESTIMMUNGEN:

40. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für Veränderungen und Unannehmlichkeiten entstanden während des Segeltörns aus Gründen, die von ihm unabhängig sind (z.B. Höhere Gewalt, Entscheidung von Staatsbehörden) und behält sich das Recht zur Änderung der Route sowie der Anzahl und Reihenfolge der besuchten Häfen durch den Kapitän vor, aufgrund der entstandenen hydrometeorologischen Bedingungen sowie aus Rücksicht auf die Sicherheit der Besatzung und der Yacht. Der Beginn oder die Beendigung des Segeltörns aus den oben genannten Gründen in einem anderen Hafen als angegeben wird als vollkommen übereinstimmend mit den AGB angesehen

41. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für während des Segeltörns zerstörte oder nach Beendigung zurückgelassene Sachen des Teilnehmers.

42. Auf Angelegenheiten, die nicht in den AGB geregelt sind, finden entsprechende Vorschriften des polnischen Zivilrechts sowie Rechtsakte aus 29 August 1997 zum Schutz der Konsumenten Anwendung( mit nachträgliche Änderungen).Auf Angelegenheiten, die nicht in den AGB geregelt sind, finden entsprechende Vorschriften des polnischen Zivilrechts sowie Rechtsakte aus 29 August 1997 zum Schutz der Konsumenten Anwendung( mit nachträgliche Änderungen).

43. Alle Streitigkeiten, die aus der Umsetzung der Reisevertrag erscheinen werden, werden gütlich beilegen, sonst durch Gerichtstand, die zuständig für Sitz von Veranstalter ist.